Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Geltung der allgemeinen Bedingungen
Für alle unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich diese nachstehenden Geschäftsbedingungen. Durch die Erteilung eines Auftrages oder der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Rechte und Pflichten aus den geschlossenen Kaufverträgen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an andere übertragen werden.
Diese Bedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Angebote
Für die in den Angeboten angegebenen Angaben und Dokumente sowie etwaige Erklärungen und Erläuterungen zu Verwendungszwecken wird keine Garantie übernommen. Sie dienen lediglich als Artikel- oder Leistungsbeschreibung und müssen vom Besteller selbst auf Richtigkeit und Verwendungseignung geprüft werden. Eignet sich die angebotene Ware nicht für den vom Besteller gedachten Verwendungszweck, so stellt dies keinen Mangel dar.
Werden dem Angebot technische Dokumentationen beigefügt, so sind technische Änderungen vorbehalten.
Abgegebene Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche bestätigt worden sind.
Alle dem Besteller abgegebenen Dokumente dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden. Hierfür muss dem Besteller eine schriftliche Zustimmung unsererseits vorliegen.
- Aufträge
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind. Bei sofortiger Lieferung ohne Erstellung eine Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
- Preisstellung
Unsere Preise gelten, wenn nicht abweichend schriftlich vereinbart, ab Werk zuzüglich der zu dem Zeitpunkt aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten sowie Zoll, Transportversicherung oder Montage sind in unseren Preisen nicht enthalten.
Wir behalten uns Preisanpassungen vor, wenn sich bis zur Ausführung des Auftrages Rohstoffpreise, Preise unserer Vorlieferanten, Steuersätze oder sonstige Kostenfaktoren ändern.
Für Kleinaufträge mit einem Netto-Warenwert bis 50,00 EURO berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 20,00 EURO.
- Lieferung
Unsere Lieferung erfolgt ab Werk. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen. Sie wird zu den gültigen Preisen berechnet. Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Wurde für Versandweg und Transportmittel keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir mit verkehrsüblicher Sorgfalt die Auswahl.
Mit der Übergabe der Lieferung an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lieferwerkes oder Lager, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder bei Verwendung eigener oder von uns ausgewählter Transportmittel.
Teillieferungen sind zulässig.
- Lieferfristen
Von uns abgegebene Lieferfristen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. Dies gilt insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt.
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder im Falle der Insolvenz, entfällt unsere Lieferverpflichtung.
- Zahlung
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Zahlungen innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsdatum.
Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich oder wird uns bekannt, dass unsere Ansprüche bereits bei Vertragsabschluß erheblich gefährdet waren, sind wir berechtigt, unter Widerruf vereinbarter Zahlungsziele sofortige Zahlung zu verlangen.
Der Kunde kann gegen uns Ansprüche nur dann zur Aufrechnung stellen oder wegen der Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Eigentumsvorbehalt
Wir liefern unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnungen einzuziehen.
Zugriff Dritter auf die uns gehörend Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Ausübung des Eigentümervorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Besteht noch Eigentumsvorbehalt, so gelten sämtliche Forderungen des Weiterverkäufers aus dem Weiterverkauf als an uns abgetreten. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
- Gewährleistung
Erkennbare Mängel müssen gemäß § 377 HGB nach Lieferung oder nach Ausführung der Leistung (z.B. Reparatur, Montage) unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich geltend gemacht werden.
Besondere Eigenschaften des Liefererzeugnisses werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere für Anlagen oder Einrichtungen, die wir nicht liefern, die vom Kunden jedoch im Funktionszusammenhang mit unserer Lieferung gebracht werden.
Verschleißteile sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen.
Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängel geltend zu machen, verjährt in allen Fällen in 24 Monaten ab Lieferung.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch nicht qualifiziertes Personal, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, fehlerhafte Lagerung, unsachgemäße Eingriffe in die Produktion.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung, liefern Ersatz oder nehmen Lieferungen gegen Gutschrift zurück, sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Recht des Kunden, nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder mangelhafter Ersatzlieferung Herabsetzung des Verkaufspreises oder Rückgängigmachung des Auftrages zu verlangen, bleibt unberührt.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung
Erfüllungsort ist Vlotho. Die gilt auch für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche Internationale Kaufrecht findet keine Anwendung.
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
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